Die Waldnutzung:
Was ist erlaubt und was schadet?
Unser Wald ist kein rechtsfreier Raum. Gesetze und Vorgaben regeln aus gutem Grund unser Verhalten im Wald, zum Schutz der Umwelt und der Waldbesucher. Wir alle profitieren davon. Aber die Inhalte der Forst- und Naturschutzgesetze oder der Reitwegeregelung sind nicht jedem bekannt. Deshalb haben wir hier die wichtigsten Inhalte für Sie zusammengefasst.
Betretungsverbote gelten für Forstkulturen, Forstdickungen und andere geschützte Waldbereiche. Gesperrte Waldwege und Waldflächen sind tabu (z.B. Gefahr bei der Holzernte). Wenn Sie den Wald befahren wollen, müssen Sie dies vom Forstamt genehmigen lassen. Dies gilt auch für Kutschen. Davon ausgenommen sind Räder und Rollstühle.
Radfahren ist ausschließlich auf Straßen und festen Wegen erlaubt. Die Tiere und Pflanzen im Wald und seine Bewirtschaftung dürfen nicht gestört werden. Der Wald darf nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt werden. Es dürfen keine ungenehmigten Trails angelegt werden.
Reiten im Stadtgebiet Aachen ist ausschließlich auf gekennzeichneten Reitwegen und Reitbanketten gestattet: weißer Reiter auf blauem Hintergrund. Für andere Nutzer sind diese Wege gesperrt – Unfallgefahr! Das Reiten und Führen von Pferden ist ausschließlich mit gültigen Reitplaketten und aktuellem Jahresaufkleber erlaubt. Die Plaketten müssen auf beiden Seiten des Pferdes gut sichtbar angebracht sein. Pferde dürfen auf allen Wegen geführt werden.
Zu Fuss ist Ihnen das Betreten des Walds in aller Regel – auf eigene Gefahr – gestattet. Hunde dürfen auf Waldwegen grundsätzlich frei laufen. In Naturschutzgebieten müssen sie jedoch angeleint werden.